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BVerwG, 18.06.1984 - 5 B 35.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.1983 - 6 S 1856/82
- BVerwG, 18.06.1984 - 5 B 35.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter - …
Auszug aus BVerwG, 18.06.1984 - 5 B 35.84
Die für die Entscheidung des Rechtsstreits im Berufungsverfahren maßgebend gewesenen Rechtsfragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt: Für die Bewilligung von Sozialhilfe kommt es auf die tatsächliche Lage des Hilfesuchenden an; diese Lage wird unter dem Aspekt der vorrangigen Selbsthilfe (vgl. § 2 Abs. 1 BSHG) - es steht nicht im Belieben des Hilfesuchenden zwischen der Selbsthilfe und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe zu wählen - durch das Vorhandensein "bereiter Mittel" bestimmt; unter dem Aspekt der "bereiten Mittel" ist auch zu prüfen, ob ein Anspruch im Wege der einstweiligen Anordnung durchsetzbar ist (zu allem Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwGE 67, 163 [BVerwG 05.05.1983 - 5 C 112/81] [166 f.]). - BVerwG, 12.02.1976 - 5 C 14.75
Auszug aus BVerwG, 18.06.1984 - 5 B 35.84
Der Grundsatz der Selbsthilfe schließt auch ein, daß ein sozialhilferechtlicher Bedarf verneint werden muß wegen eines Einkommens, das zu erzielen dem Hilfesuchenden zuzumuten gewesen ist (Urteil vom 12. Februar 1976 - BVerwG 5 C 14.75 - Buchholz 436.0 § 31 BSHG Nr. 4 -).